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Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen der PAWS ON BOARD, Inhaberin Sonja Thiede, Am Römischen Hof 18, 61352 Bad Homburg, nachfolgend „Reiseveranstalter“ genannt (Stand: 01.09.2023)


Vorbemerkung
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und Art. 250-252 EGBGB und füllen diese aus:
1. Buchung und Abschluss des Reisevertrages
Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung auf der Webseite des Reiseveranstalters oder bei Individualreisen (Wunschreisen nach Schottland) auf der Grundlage des Angebots und dieser Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen verbindlich an. Die Buchung kann mündlich (per Telefon), schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg – per E-Mail oder mit dem Buchungsformular auf der Website – erfolgen. Bei Gruppenanmeldungen erfolgt die Buchung durch den Bucher auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Reisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Bucher wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung, durch den Reiseveranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reiseveranstalter vor, an das der Reiseveranstalter für 7 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande.

2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Rest- oder Gesamtzahlung auf den Reisepreis ist 31 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei dem Reiseveranstalter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei dem Reiseveranstalter. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Reisende auch nach Mahnung mit Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittskosten entsprechend den Ziffern 5. verlangen.

3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung
Art und Umfang der von dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der detaillierten Reiseausschreibung für die jeweilige Reise auf der Internetseite vom Reiseveranstalter www.paws-on-board.dog, www.schottland-mit-hund.de oder dem konkreten individuellen Angebot an den Kunden in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung natürlich informiert wird.

4. Leistungsänderungen
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Es wird aus Beweisgründen dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Reiseveranstalter durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Der Reiseveranstalter kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, je nach Datum des Rücktritts, wie folgt verlangen:
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 29. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 95 %
bei Nichtantritt 100%

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Krankenversicherung.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann bis 31 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Reiseveranstalter informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich. Dieser ist der auf der Website für die Reise ausgeschriebene Ort oder bei Angeboten für Wunschreisen, der dort genannte Ort.

9. Hunde
Jeder Kunde trägt die Verantwortung und die Haftung für sich und seine/n Hund/e. Der Kunde erklärt, dass sein/e Hund/e, die an der Reise teilnehmen, nach seinem Wissen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sind und eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzen.
Der Kunde ist persönlich dafür verantwortlich, dass sein/e Hund/e für die Einreise in das jeweilige Reiseland gemäß den aktuell geltenden Einreisebestimmungen vor Antritt der Reise präpariert wird/werden. Die aktuellen Bestimmungen sind wie folgt jeweils nachzulesen:
Großbritannien: https://www.gov.uk/bring-pet-to-great-britain
Nordirland via Großbritannien: https://www.daera-ni.gov.uk/articles/travelling-pets
Isle of Man via Großbritannien: https://www.gov.im/categories/travel-traffic-and-motoring/travelling-with-pets/
Schweden: https://jordbruksverket.se/djur/hastar-och-sallskapsdjur/hundar/resor-och-handel-med-hundar-mellan-lander/ta-in-hundar-till-sverige
Italien: http://www.salute.gov.it/portale/temi/p2_6.jsp?lingua=italiano&id=4590&area=cani&menu=viaggiare
Sollte der Kunde abgewiesen werden, weil er vergessen hat das Tier zu präparieren oder er oder sein Tier gegen die Einreisebestimmungen für Hunde verstoßen, kann er daraus keine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter herleiten. Der Reiseveranstalter informiert den Kunden bei Buchung über die geltenden Bestimmungen der Einreise der Hunde.
Sollte der Kunde gegen die gültigen Einreisebestimmungen verstoßen oder sie nicht im vorgegebenen Zeitraum erfüllen, und die Reise dadurch nicht zustande kommen, ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet den Reisepreis zu erstatten.

10. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung vom Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Für Körper- und Gesundheitsschäden haftet der Reiseveranstalter bei Verschulden unbeschränkt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ferienhäuser, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

11.Pass-, Impf- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reiseangeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. gesetzlich, behördlich oder polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass, Impfpass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
Die jeweiligen Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender
Pflichtimpfungen unterliegen den internationalen Vorschriften (International Health Regulations) und können bei direkter oder indirekter Einreise in ein Land verlangt werden. Vorgeschriebene Impfungen müssen in einer internationalen Impfbescheinigung, dem sogenannten „gelben Impfpass,“ eingetragen werden.
Bestehen Im Vorfeld oder bei Antritt der Reise in Bezug auf den Carrier (Airline, Fähre, Bus, etc.), ein Reiseziel oder ein etwaiges Transferland eine Verpflichtung zum Schnelltest oder eine Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises und hat der Kunde diese Verpflichtungen missachtet, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises und/oder Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 24 Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der 24monatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den europäischen gesetzlichen Datenbestimmungen. Die Datenschutzerklärung des Reiseveranstalters finden Sie unter https://www.paws-on-board.dog/datenschutzerklaerung.

14. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutschem Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Reiseveranstalter:
Sonja Thiede Paws on Board Am Römischen Hof 18 61352 Bad Homburg Telefon: 0174 91 31 754 | www.paws-on-board.dog | www.reisen-mit-hund.dog