Im Allgemeinen dürfen Nationalparks nur von März bis Mitte August mit Hund betreten werden. Leinenpflicht besteht auf Wald- und Feldwegen, auch außerhalb dieser Zeit und gilt gleichermaßen in Städten sowie auf Campingplätzen. Wer in dieser Zeit nach Schweden reisen möchte, sollte eine Schleppleine mitnehmen.
Natürlich gilt, wie bei uns in Deutschland auch, für die Hinterlassenschaften der Hunde: einpacken und entsorgen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Hunde mitgenommen werden, die Gebühren sind dafür regional geregelt.
Wer seinen Hund im Auto mitführen möchte, muss für eine entsprechende Sicherung des Tieres sorgen. Nach §22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Hunde im Auto ausreichend zu sichern, damit die Konzentration sowie das Hör- und Sehvermögen des Fahrers nicht beeinträchtigt werden.
Kleine Tiere können dabei problemlos auf der Rücksitzbank in einer Transportbox mitgeführt oder durch entsprechende Anschnallvorrichtungen gesichert werden.
Größere Hunde sollten hingegen durch ein geeignetes Gitter, das sich bei einer Urlaubsreise mit viel Gepäck grundsätzlich anbietet, abgesichert im Kofferraum mitreisen.