Es gibt in England keine generelle Leinenpflicht. Jedoch sollte man Hunde in der Zeit von Ende März bis Anfang Juni in der Nähe der Schafe anleinen, solange die Lämmer noch mit dem Mutterschaf unterwegs sind. Auch sonst ist es verboten, dass Hunde die Schafe, Ziegen, Kühe oder andere Tiere, die unter dem Begriff “Life Stock” bezeichnet werden, zu jagen oder zu beunruhigen.
Weiterhin sollte man auf Ländereien, die mit einem entsprechenden Schild auf das Anleinen der Hunde hinweist, dies befolgen. Oft geschieht dies zum Schutz der nistenden Vögel oder auch dem Hund selbst.
Wichtige Informationen finden Sie auch im Country Side Code, der über das Verhalten in der Natur aufklärt: https://www.gov.uk/government/publications/the-countryside-code
Hunde dürfen in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren. Geschäfte, Restaurants oder Bars sowie Cafés erlauben nur dann Hunde, wenn ein entsprechendes Schild darauf hinweist. Ansonsten ist davon auszugehen, dass der Hund hier nicht mit rein darf.
In den Unterkünften gilt in der Regel: Hunde dürfen nicht mit zum Frühstück oder bei Hotels mit ins Restaurant. Sie sollen nicht auf die Möbel springen.
Und natürlich gilt, wie bei uns in Deutschland auch, für die Hinterlassenschaften der Hunde: “bag it and bin it” – einpacken und entsorgen. Wird dies nicht beachtet, können Strafen bis weit über 1.000 GBP verhängt werden.